Scheidungsurteil übersetzen

Scheidung in Italien.

Zürich, 8. August 2023
Damit eine Scheidung auch in Italien eingetragen wird, muss das Urteil für das Konsulat von einem anerkannten Übersetzer oder einer anerkannten Übersetzerin auf Italienisch übersetzt werden.

Scheidungsurteil
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Emilia Merola ist beim italienischen Generalkonsulat in Zürich anerkannt und kennt sich bestens aus, wenn es um Übersetzung von amltichen Dokumenten für Italien geht. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf für eine Offerte (persönlich, per Mail an interna@internatrans.ch oder telefonisch unter 044 450 88 00 – Interna Zentrale Nummer – oder 044 450 88 01 – Direktwahl von Emilia Merola. Die Dokumente reichen Sie uns bitte per E-Mail und gescannt ein.
Sie erhalten anschliessend Ihre Offerte und konkrete Hinweise zu den erforderlichen Dokumenten.

Konsularische Übersetzung brauchen etwas mehr

Italien akzeptiert keine Teilübersetzungen, daher ist ein vollständige Übersetzung ihres Scheidungsurteils erforderlich. Bevor wir mit der Überetzung beginnen, muss ihr Urteil mit einer Rechtskraftsbescheinigung vermerkt und einer Apostille für Italien vrsehen sein. Die Apostille ist erforderlich für die Anerkennung des Dokuments in Italien; sie beinhaltet Texte, die ebenso übersetzt werden müssen. Die Rechtskraftbescheinigung hingegen müssen Sie persönlich beim Gericht einholen.


Und gut zu wissen, die Kantone in der Schweiz sind unterschiedlichen Konsulaten zu geordnet. Das bedeuted, dass Sie je nach Wohnkanton ein anderes Konsulat aufsuchen müssen. Nebst Zürich sind folgende Kantone dem Consolato Generale di Italia Zurigo zugeordnet: Glarus, Graubünden, Ob- und Nidwalden, Schaffhausen, Schwyz, St. Gallen, Uri, Zug

Ablauf konsularische Übersetzung

  • Sie bestätigen uns Ihren Auftrag telefonisch, per E-Mailoder persönlich.

  • Wir senden Ihnen unsere Rechnung per E-Mail (Vorauskasse). Sie haben die Möglichkeit per Überweisung oder persönlich in bar bei uns im Büro zu bezahlen.

  • Wir führen den Auftrag aus (Übersetzung der Dokumente).

  • Falls Sie selbst zum Konsulat möchten: Versand der Übersetzung per Post oder Abholung bei uns im Büro.

  • Falls Sie unsere Zusatzdienste gebucht haben, kümmern wir uns um alle konsularischen Angelegenheiten: Termin beim Konsulat vereinbaren, Bezahlung konsularische Gebühr, Einreichung der Übersetzung sowie der dazugehörenden Dokumente wie Formulare, Passkopie, Vollmacht usw.

  • Versand einer durch das Konsulat legalisierten Kopie der übersetzung/Originaldokument an den Sie per Post.

Übersetzung und mehr ?

Sie wohnen vielleicht in Graubünden? Oder anders gesagt, der Weg zum Konsulat ist Ihnen zu weit? Oder Sie haben einfach keine Zeit? Wir übernehmen gerne die konsularischen Dienste für Sie.
Kontaktieren Sie uns, wir geben gerne Auskunft.

"Kompliment, liebe Frau Merola! Ihr Service rund um die Italienisch-Übersetzung war enorm professionell. Von solchen Firmen und Menschen sollte es mehr geben."

Beat Saner, Rechtsberater, Stallikon (Ehem. Notar Kreis Schlieren)