SCHEIDUNGSURTEILE FÜR DAS ITALIENISCHE KONSULAT ÜBERSETZEN

Interna Translations AG / Februar 2023

Schon seit einigen Jahren ist Emilia Merola (Interna Translations AG) auf der Liste der anerkannten Übersetzer:innen beim Consolato d’Italia in Zürich. Auch für das Consolato d’Italia in Basel übersetzen wir auf Anfrage gerne. Wir bedienen regelmässig italienische Privatkund:innen, Anwälte:innen und Anwaltskanzleien, die Dokumente und Sprachdienstleistungen für die italienischen Behörden benötigen. Sehr oft geht es um Übersetzungen von Scheidungsurteilen.

Flyer konsularische Angelegenheiten Interna Translations

Damit eine Scheidung auch in Italien eingetragen wird, muss das Urteil für das Konsulat auf Italienisch von einem anerkannten Übersetzer:in übersetzt werden.

Wie kann Interna Translations Sie unterstützen?

• Nehmen Sie mit uns Kontakt auf für eine Offerte (persönlich, per Mail an interna@internatrans.ch oder telefonisch unter 0444508800 – Interna Zentrale Nummer – oder 0444508801 – Direktwahl von Emilia Merola). Die Dokumente reichen Sie uns bitte per E-Mail und gescannt ein. Bitte beachten Sie, dass Teilübersetzungen von Scheidungsurteilen nicht akzeptiert werden.
• Sie erhalten anschliessend Ihre Offerte und konkrete Hinweise zu den erforderlichen Dokumenten (z.B. Apostille oder Rechtskraftbescheinigung). Auf Anfrage holen wir für Sie die Apostille bei der Staatskanzlei in Zürich ein (für Urteile die, im Kanton Zürich erstellt wurden). Die Apostille ist erforderlich für die Anerkennung des Dokuments in Italien. Die Rechtskraftbescheinigung hingegen müssen Sie persönlich beim Gericht einholen.
• Sie bestätigen uns Ihren Auftrag telefonisch, per E-Mail oder persönlich.
• Wir senden Ihnen unsere Rechnung per E-Mail (Vorauskasse). Sie haben die Möglichkeit per Überweisung oder persönlich in bar bei uns im Büro zu bezahlen.
• Wir führen den Auftrag aus (Übersetzung der Dokumente).
• Falls Sie selbst zum Konsulat möchten: Versand der Übersetzung per Post oder Abholung bei uns im Büro.
• Falls Sie unsere Zusatzdienste gebucht haben, kümmern wir uns um alle konsularischen Angelegenheiten: Termin beim Konsulat vereinbaren, Bezahlung konsularische Gebühr, Einreichung der Übersetzung sowie der dazugehörenden Dokumente wie Formulare, Passkopie, Vollmacht usw.
• Versand einer durch das Konsulat legalisierten Kopie der Übersetzung/Originaldokument an den Sie per Post.

Haben Sie noch Fragen? Gerne stehen wir für eine persönliche Beratung und weitere Erklärungen zur Verfügung.

UNSEREN NEWSLETTER ABONNIEREN

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzbestimmungen bezüglich Newsletter.

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert