Damit eine Scheidung auch in Italien eingetragen wird, muss das Urteil für das Konsulat auf Italienisch von einem anerkannten Übersetzer:in übersetzt werden.
Wie kann Interna Translations Sie unterstützen?
• Nehmen Sie mit uns Kontakt auf für eine Offerte (persönlich, per Mail an interna@internatrans.ch oder telefonisch unter 0444508800 – Interna Zentrale Nummer – oder 0444508801 – Direktwahl von Emilia Merola). Die Dokumente reichen Sie uns bitte per E-Mail und gescannt ein. Bitte beachten Sie, dass Teilübersetzungen von Scheidungsurteilen nicht akzeptiert werden.
• Sie erhalten anschliessend Ihre Offerte und konkrete Hinweise zu den erforderlichen Dokumenten (z.B. Apostille oder Rechtskraftbescheinigung). Auf Anfrage holen wir für Sie die Apostille bei der Staatskanzlei in Zürich ein (für Urteile die, im Kanton Zürich erstellt wurden). Die Apostille ist erforderlich für die Anerkennung des Dokuments in Italien. Die Rechtskraftbescheinigung hingegen müssen Sie persönlich beim Gericht einholen.
• Sie bestätigen uns Ihren Auftrag telefonisch, per E-Mail oder persönlich.
• Wir senden Ihnen unsere Rechnung per E-Mail (Vorauskasse). Sie haben die Möglichkeit per Überweisung oder persönlich in bar bei uns im Büro zu bezahlen.
• Wir führen den Auftrag aus (Übersetzung der Dokumente).
• Falls Sie selbst zum Konsulat möchten: Versand der Übersetzung per Post oder Abholung bei uns im Büro.
• Falls Sie unsere Zusatzdienste gebucht haben, kümmern wir uns um alle konsularischen Angelegenheiten: Termin beim Konsulat vereinbaren, Bezahlung konsularische Gebühr, Einreichung der Übersetzung sowie der dazugehörenden Dokumente wie Formulare, Passkopie, Vollmacht usw.
• Versand einer durch das Konsulat legalisierten Kopie der Übersetzung/Originaldokument an den Sie per Post.
Haben Sie noch Fragen? Gerne stehen wir für eine persönliche Beratung und weitere Erklärungen zur Verfügung.
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